Widerspruchsrecht nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien oder andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich von Wahlen.
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien oder andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich von Wahlen.