Baustellen & Sperrungen

Nachfolgend finden Sie aktuelle Straßensperrungen im Gemeindegebiet Sersheim. Diese wurden von der Unteren Verkehrsbehörde, Stadt Vaihingen/Enz, angeordnet.

Maibaumaufstellen am 1. Mai 2024

Aus Anlass der Maibaumaufstellung durch die Sersheimer Löwen e.V. wird im Bereich des Pflegeheimes, zwischen Sedanstraße/Schloßstraße und Canaleser Straße sowie bis zur Abzweigung „Zur Schießmauer“ am 01.05.2024 von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Die Zu- und Abfahrt zum Wohngebiet „Auf dem Kies“ ist über die Verbindung Wiesenweg/Am Bahnhof möglich. Die Umleitung erfolgt in beide Richtungen über die Talstraße/Reichstraße/Zur Schießmauer.

Um Beachtung wird gebeten.

Schwarzpulverschießen

Verkehrsregelung beim Schwarzpulverschießen des Sersheimer Schützenvereins e.V. vom 30. April bis 5. Mai 2024

Während des Schwarzpulverschießens hat die Untere Verkehrsbehörde folgende Verkehrsregelung angeordnet:
1. Einbahnregelung in der Unterriexinger Straße ab der Einmündung des Feldweges zum Kriegerdenkmal bis zur Abzweigung der Waldeckstraße, in diese Richtung.
2. Einbahnregelungen in der Waldeckstraße ab Unterriexinger Straße bis zum Parkweg, in diese Richtung.
3. Absolutes Halteverbot auf der linken Seite der Unterriexinger Straße.
4. Vollsperrung der Verlängerung der Unterriexinger Straße zwischen der Abzweigung der Waldeckstraße und dem Oberen Gereuthweg für Fahrzeuge aller Art.
5. Anbringung von Absperrschranken auf dem Oberen und Mittleren Gereuthweg (im Bereich der Zufahrt von der Oberriexinger Straße).
6. Auf der K 1683 aus Richtung Oberriexingen, 500 m vor der Parkplatzzufahrt das Zeichen 314 StVO mit Pfeil „geradeaus“. Aus Richtung Sersheim nach dem Kreuzungsbereich Unterriexinger Straße/Oberriexinger Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Oberriexinger Straße/Breslauer Straße je ein Parkplatzschild mit Geradeaus-Pfeil.
7. Die Weiterfahrt auf dem Feldweg in Richtung Reutwaldhof wird zugelassen. Die Abfahrt erfolgt in Richtung Umgehungsstraße bzw. Industriestraße.
8. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf beiden Seiten der neuen Umgehungsstraße entlang des Festbereichs auf 70/50 km/h beschränkt.
9. Auf beiden Seiten der neuen Umgehungsstraße entlang des Festbereichs, ein uneingeschränktes Halteverbot. Parkmöglichkeiten bestehen entlang des Feldweges zum Reutwaldhof.
 
Wir bitten die Anwohner in diesen Bereichen um Verständnis.