Sersheim Aktuell

Meldung vom 23. April 2024

Kommunale Wärmeplanung

Am 08.03.2024 wurden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung öffentlich im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt.  Vom 14.03.2024 bis einschließlich 10.04.2024 konnten nun alle Sersheimerinnen und Sersheimer ihr Feedback zur Wärmeplanung abgeben. weiter

Meldung vom 17. April 2024

Landesanstalt für Umwelt BW

In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von April bis Ende November 2024 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.
 
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten
(§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.

Meldung vom 17. April 2024

Asiatische Hornissen

Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honigbienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verursachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z.B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Sommers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fachkenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um Attacken und Stiche zu vermeiden.
 
 
Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Königinnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) möglich https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch weitere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können.
Seit April 2024 koordiniert die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzverwaltung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Homepage).

Meldung vom 17. April 2024

Brückensanierung in Oberriexingen

Die Enzbrücke im Zuge der Kreisstraße 1683 bei Oberriexingen wird ab 2. April saniert. Dafür muss die Brücke für den gesamten Verkehr voll gesperrt werden. Die Umleitung ist ausgeschildert. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis zur Mitte oder bis zum Ende der Sommerferien.   Die Enzbrücke bei Oberriexingen hat bei der letzten Hauptprüfung eine schlechte Bewertung bekommen. Danach wurde durch weitergehende Untersuchungen definiert, welche Schäden behoben werden müssen. Solche Prüfungen von Brückenbauwerken werden in regelmäßigen Abständen gemacht, um Schäden und Sanierungsbedarfe frühzeitig zu erkennen.   Ausgeschilderte Umleitung Die Umleitung von der Kreisstraße 1685 an der Abzweigung der Kreisstraße 1683 nach Oberriexingen und umgekehrt ist über Unterriexingen, die Landesstraße 1141 und die Kreisstraße 1639 ausgeschildert. Am Kreisverkehr des Knotenpunkts K 1683 / Ortseingang Sersheim ist die Fahrtrichtung Enzweihingen über den Knotenpunkt Eichwald / Landesstraße 1141 / Unterriexingen / Kreisstraße 1685 ausgeschildert. Am Knotenpunkt in Unterriexingen (Landesstraße 1141 / Kreisstraße 1685) wird für die Bauzeit eine Ampelanlage eingerichtet.   Busverkehr wird ebenfalls umgeleitet Die Buslinie 532 (Ludwigsburg – Markgröningen – Oberriexingen) und die Buslinie 579 (Vaihingen/Enz – Enzweihingen – Oberriexingen) werden in der Zeit umgeleitet. Genaue Informationen zur Umleitung werden rechtzeitig unter www.vvs.de und über die VVS-App veröffentlicht. Auch an den betroffenen Haltestellen werden entsprechende Informationen ausgehängt.   Kosten für die Sanierungsarbeiten: rund 800.000 Euro Der Landkreis investiert in die Sanierungsarbeiten rund 800.000 Euro. Er bittet Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Behinderungen, die mit der Vollsperrung der Brücke verbunden sind.
Meldung vom 28. November 2023

Änderungen im Passgesetz

Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland abgeschafft. Nur noch bis Ende Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, im Bürgerbüro einen Kinderreisepass mit 1-jähriger Gültigkeit zu beantragen bzw. zu verlängern, sofern noch ein Bestand an Dokumenten verfügbar ist. Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Fristablauf gültig. Ab Januar 2024 kann für Kinder dann nur noch der Personalausweis (22,80 € Gebühr) oder der biometrische Reisepass (37,50 € Gebühr) mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt deshalb 3 - 4 Wochen. Bitte denken Sie daran, die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen. Trotz der langen Gültigkeit muss beachtet werden: Das Gesichtsbild kann sich bei Säuglingen und Kleinkindern in kurzer Zeit stark verändern. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig . In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Für die Antragstellung bitte beachten: