Landtagswahl 2026

Wahlbekanntmachung (89 KB)

Informationen zur Landtagswahl am 08.03.2026

Bitte bringen Sie zur Wahl im Wahllokal am Sonntag, 08.03.2026 Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Am Wahlabend wird wieder ein Link zum Liveticker auf der Homepage der Gemeinde Sersheim erreichbar sein. Hier können Sie die Wahlergebnisse in Sersheim anschauen.

Informationen zur Briefwahl

Fristen für die Beantragung von Wahlscheinen:

  • letzte Frist für die Beantragung von Wahlscheinen im Regelfall ist Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr 
  • bis zum Wahlsonntag,08.03.2026 um 15:00 Uhr  können noch Wahlscheine in besonderen Fällen (Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind) und bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung beantragt werden.
  • bei verlorenen oder nicht zugegangenen Wahlscheinen kann bis Samstag, 07.03.2026 von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 20 Absatz 12 Satz 1 LWO).

Bei Fragen zur Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl wenden Sie sich bitte an Frau Venohr Tel.: 07042-372-117, E-Mail: venohr@sersheim.de

Bei allgemeinen Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an Frau Meister Tel.: 07042 – 372 – 120, E-Mail: meister@sersheim.de

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.sersheim.de an.

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08118068 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten bzw. Deutsche Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@sersheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Venohr Tel.: 07042 372-117, E-Mail: venohr@sersheim.de

Bitte denken Sie an die verkürzten Fristen und die Laufzeiten der Post. Spätestens 3 Tage vor der Wahl sollen laut Deutscher Post die Wahlunterlagen aufgegeben werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, dies rechtzeitig zu tun und die Briefwahlunterlagen in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen oder persönlich im Rathaus abzugeben.

Um eine Verzögerung durch den Postlauf zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzuholen und anschließend gleich damit im Rathaus zu wählen. Es wird eine Wahlkabine aufgestellt.


Bei allgemeinen Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an Frau Meister, Tel.: 07042 372-120, E-Mail: meister@sersheim.de