Beabsichtigte Einziehung von öffentlicher Verkehrsfläche
Hier: Flurstück 5293 (Feldweg an der Biogasanlage)
Die Gemeinde Sersheim gibt hiermit aufgrund von § 5 und 7 des Straßengesetzes Baden-Württemberg die Absicht zur Einziehung des Feldweges bei der Biogasanlage (Flurstück 5293) bekannt. Die einzuziehende Fläche ist im beiliegenden Auszug gekennzeichnet. Gegen die Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Sersheim, Schloßstraße 21, 74372 Sersheim, Einwendungen erhoben werden. Der Lageplan kann bis zum Ablauf der Einspruchsfrist im Rathaus in Sersheim, Schloßstraße 21, Zimmer 22 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
