Volksbegehren "Landtag verkleinern"
Was genau ist ein Volksbegehren?
Bei einem Volksbegehren handelt es sich um ein Instrument der sog. „Direkten Demokratie“. Das heißt, dass hiermit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ein konkretes Anliegen direkt in ein Parlament einzubringen.
Bevor es tatsächlich zu einem Volksbegehren kommt, müssen die Verantwortlichen einen Antrag auf Zulassung beim Innenministerium stellen.
Diese Zulassung ist laut Volksabstimmungsgesetz an bestimmte Voraussetzungen gebunden, unter Anderem muss der Antrag von mindestens 10.000 zum Landtag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterschrieben sein.
Diese Hürde haben die Verantwortlichen für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ bereits genommen, das Innenministerium hat das Volksbegehren am 10.06.2024 zugelassen.
Unterschriftensammlung auch in Sersheim
Bei dem aktuell durchgeführten Volksbegehren „Landtag verkleinern“ haben die Verantwortlichen einen Gesetzesentwurf erarbeitet, dessen Behandlung im Parlament sie erreichen wollen.
Bürgerinnen und Bürger, die diesen Gesetzesentwurf unterstützen möchten, können dies tun, indem sie auf einem entsprechenden Formblatt unterzeichnen.
Voraussetzung ist, dass die Unterzeichnenden am Tag der Unterzeichnung zur Wahl des Landtags wahlberechtigt sind.
Bereits seit dem 12.08.2024 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt.
Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen.
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet
Diese freie Sammlung läuft noch bis einschließlich 11.02.2025.
Am 11.09.2024 beginnt dann zusätzlich noch die sog. „amtliche Unterschriftensammlung“. Hier werden bei den Gemeinden Unterschriftslisten aufgelegt, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen können.
Bei der Gemeindeverwaltung Sersheim werden die Unterschriftslisten ab dem 11.09.2024 im Einwohnermeldeamt, Schloßstr. 21, aufgelegt.
Diese Sammlung endet am 10.12.2024.
In jedem Fall – ob Sie an der freien oder der amtlichen Unterschriftssammlung teilnehmen – wird Ihr Wahlrecht und somit Ihre Unterschriftsbefugnis beim jeweiligen Einwohnermeldeamt überprüft. Es ist daher ratsam, wenn Sie im Rahmen der amtlichen Unterschriftssammlung Ihren Personalausweis mitbringen.
Wichtig ist auch, dass jeder Unterzeichner das Volksbegehren nur einmal unterzeichnen darf.
Wie geht es weiter?
Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, muss es von 10 Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben sein, das sind knapp 770.000 Unterschriften in Baden-Württemberg.
Können die Verantwortlichen auch diese Hürde meistern, so wird der Gesetzesentwurf im Landtag beraten.
Wenn der Landtag dem Gesetzesentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden.