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Bebauungsplan „Canaleser Straße Nordost, 2. Änderung“

Bebauungsplan „Canaleser Straße Nordost, 2. Änderung“
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung -
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 17. Februar 2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Canaleser Straße Nordost, 2. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen und öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem unten abgedruckten Lageplan. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde in öffentlicher Sitzung am 17. Februar 2023 vom Gemeinderat gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit der Änderung sollen Garagen/ Carports usw. auch außerhalb des Baufensters bzw. außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche möglich sein. Ebenso soll die Dachform auf Garagen usw. angepasst werden. Des Weiteren soll in diesem Zuge auch die Dachfarbe der Dacheindeckung und die Dachform auf untergeordneten Bauteilen angepasst werden.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der von der Aufstellung betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Planentwurf mit Textteil und Begründung wird vom
2. März 2023 bis einschließlich 3. April 2023im Rathaus Sersheim, Schloßstraße 21, 74372 Sersheim, Rathausfoyer (Rückfragen Zimmer 21/22/23), während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sind auch unter www.sersheim.de abrufbar. Es besteht die Möglichkeit, den Planentwurf mit den Anlagen während dieser Auslegungsfrist einzusehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und mit der Verwaltung zu erörtern. Während dieser Frist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Sersheim, 22.02.2023
gez.
Jürgen Scholz
Bürgermeister
- Lageplan -

TypNameDatumGröße
pdf 2954 Abgrenzungsplan 230202.pdf (322,1 KiB) 22.02.2023 322,1 KiB
pdf 2954 Text 230202.pdf (138,2 KiB) 22.02.2023 138,2 KiB

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Schloßstraße 21
74372 Sersheim

Tel.: 07042 / 372 -0
Fax: 07042 / 372 - 111
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