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Leistungen

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

  • 24.04.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Anschrift

Gemeindeverwaltung Sersheim
Schloßstraße 21
74372 Sersheim

Tel.: 07042 / 372 -0
Fax: 07042 / 372 - 111
Mail: gemeinde@sersheim.de

Sprechzeiten

Wochentag Uhrzeit
Montag 8.00-12.30 Uhr
Dienstag  8.00-12.00 Uhr
15.00-18.30 Uhr
Donnerstag  8.00-12.00 Uhr
14.00-17.00 Uhr
Freitag 8.00-12.00 Uhr

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