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Leistungen

Änderungen an die Krankenkasse melden

Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.

Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnisses haben und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fristen

Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

keine

Hinweise

Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Freigabevermerk

15.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Anschrift

Gemeindeverwaltung Sersheim
Schloßstraße 21
74372 Sersheim

Tel.: 07042 / 372 -0
Fax: 07042 / 372 - 111
Mail: gemeinde@sersheim.de

Sprechzeiten

Wochentag Uhrzeit
Montag 8.00-12.30 Uhr
Dienstag  8.00-12.00 Uhr
15.00-18.30 Uhr
Donnerstag  8.00-12.00 Uhr
14.00-17.00 Uhr
Freitag 8.00-12.00 Uhr

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