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Nach der Ehescheidung/Aufhebung

Eine Ehescheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft hat viele Auswirkungen, vor allem rechtliche und finanzielle.

Informieren Sie sich deshalb über die Sachverhalte, die Sie regeln müssen.
Tun Sie dies schon, bevor Sie Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft beenden.
Idealerweise bedenken Sie die Bereiche Umgang und Unterhalt schon vor einer Trennung.

Freigabevermerk

Stand: 27.01.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Anschrift

Gemeindeverwaltung Sersheim
Schloßstraße 21
74372 Sersheim

Tel.: 07042 / 372 -0
Fax: 07042 / 372 - 111
Mail: gemeinde@sersheim.de

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