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Fahrerlaubnis

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen sie durch einen Führerschein nachweisen.

Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. In beiden Bereichen müssen Sie eine Prüfung ablegen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen. Das ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 23.02.2023

Anschrift

Gemeindeverwaltung Sersheim
Schloßstraße 21
74372 Sersheim

Tel.: 07042 / 372 -0
Fax: 07042 / 372 - 111
Mail: gemeinde@sersheim.de

Sprechzeiten

Wochentag Uhrzeit
Montag 8.00-12.30 Uhr
Dienstag  8.00-12.00 Uhr
15.00-18.30 Uhr
Donnerstag  8.00-12.00 Uhr
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Freitag 8.00-12.00 Uhr

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